MODUS - Institut für Wirtschafts– und Sozialforschung

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Seniorenhilfeplanung - Teil 2

3.  Weiterführende Bausteine zur Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes nach Art. 69 Abs. 2 AGSG

Wie eingangs erwähnt, wurde in den Art. 69 AGSG zusätzlich ein Abs. 2 aufgenommen, durch den deutlich gemacht wird, dass die Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG als „Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes“ anzusehen ist. Diesem Absatz 2 liegt offensichtlich die Einsicht zugrunde, dass auch eine qualifizierte Bedarfsermittlung nicht dazu geeignet ist, einen Seniorenhilfeplan zu ersetzen, da dieser wesentlich breiter angelegt werden muss, damit sich daraus eine konkrete Gesamtkonzeption für die künftige Ausgestaltung der Seniorenhilfe ableiten lässt.

Um aufzuzeigen, welche Bereiche bei einem umfassenden seniorenpolitischen Gesamtkonzept zusätzlich zum Bereich der Pflege eine Rolle spielen, wurde vom Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung ein Eckpunktepapier zur Entwicklung von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten für kreisfreie Städte und Landkreise vorgelegt. Die darin genannten 11 Eckpunkte können für die kommunale Seniorenhilfeplanung in folgende Bausteine zusammengefasst werden (vgl. auch Anlage 1):

Baustein 11:  Analyse des Bereichs der offenen Seniorenhilfe

In den meisten Regionen hat sich mittlerweile ein oft unüberschaubares Netz der „offenen Seniorenhilfe“ herausgebildet. Im Bereich der „offenen Seniorenhilfe“ kann zwischen „offenen Freizeitangeboten“, wie Seniorenbegegnungsstätten, Seniorenclubs, verschiedene regelmäßig oder unregelmäßig angebotene Veranstaltungen für ältere Menschen, wie z.B. Sport- oder Bildungsangebote, und „offenen Hilfsangeboten“, wie Nachbarschaftshilfen, Besuchsdienste und Informations- und Beratungsstellen, unterschieden werden.

Die zentrale Bedeutung des Bereichs der „offenen Seniorenhilfe“ wurde auch im Eckpunktepapier des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung deutlich gemacht, in dem rund die Hälfte der genannten Eckpunkte für die Entwicklung eines seniorenpolitischen Konzeptes für kreisfreie Städte und Landkreise im Bereich der offenen Seniorenhilfe anzusiedeln sind. Im Sinne einer systematischen Seniorenhilfeplanung und einer Entwicklung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes gilt es somit, das breit gefächerte Angebot in diesem Bereich zu analysieren und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der „offenen Seniorenhilfe“ zu erarbeiten.

Baustein 12: Analyse sonstiger Einrichtungen, Dienste und Angebote im Bereich der Seniorenhilfe

Bei einem umfassenden Seniorenhilfeplan bzw. einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept sollten auch die sonstigen Einrichtungen, Dienste und Angebote im Bereich der Seniorenhilfe einbezogen werden, die im Bereich der Seniorenhilfe eine wichtige Rolle spielen.

Die wichtigsten Einrichtungen, Dienste und Angebote, die neben der „offenen Seniorenhilfe“, den ambulanten Diensten, den stationären und teilstationären Einrichtungen bei einer umfassenden Seniorenhilfeplanung und der Entwicklung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes zu berücksichtigen sind, wurden ebenfalls im Eckpunktepapier des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Bereiche der Demenzversorgung und der Gerontopsychiatrie, der Hospizarbeit und der Palliativversorgung, der Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen (z.B. durch Angehörigengruppen), aber auch um die auf ehrenamtlichem Engagement basierenden Hilfen (wie z.B. Selbsthilfegruppen oder Mitbestimmungsgremien, wie z.B. kommunale Seniorenbeiräte). Weiterhin sind auch die neueren Entwicklungen in der Seniorenhilfe, wie z.B. gerontopsychiatrische Wohngruppen und andere alternative Wohnformen, einzubeziehen.

Baustein 13:  Repräsentative Seniorenbefragung

Für eine wirksame und langfristig angelegte Sozialplanung ist es empfehlenswert, die Menschen, denen die Planung letztlich helfen soll, direkt in den Planungsprozess einzubeziehen. Im Bereich der Seniorenhilfeplanung wären daher regelmäßig Befragungen der älteren Bürger durchzuführen, um sich Klarheit über die soziale Lage und die Bedürfnisse der älteren Generation zu verschaffen. Da diese Befragungen jedoch nur dann sinnvoll sind, wenn sie auf repräsentativer Basis stattfinden, ist ihre Durchführung auch auf kommunaler Ebene aufgrund der Kostenintensität nur in größeren Abständen möglich. Dennoch ist es bei einem langfristig angelegten Konzept zur Seniorenhilfeplanung empfehlenswert, zumindest im Zeitraum von zehn Jahren solche Erhebungen durchzuführen, um sich darüber zu vergewissern, dass nicht an den Bedürfnissen vorbei geplant wird.

Da insbesondere bei Seniorenbefragungen die Ausfallquote bei schriftlichen Befragungen in der Regel sehr hoch liegt, ist die Methode des "mündlichen (persönlichen) Interviews" zu empfehlen. Um Interviewereffekte (Reaktivität) weitgehend auszuschalten, sollten die Befragungen von geschulten InterviewerInnen durchgeführt werden. Dies führt schnell zu sehr hohen Kosten für eine Repräsentativbefragung. Um die Kosten zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit, eine schriftliche Befragung durchzuführen. Hier ist auch bei sehr guter Vorbereitung und Öffentlichkeitsarbeit erfahrungsgemäß mit einer geringeren Ausschöpfung als beim "persönlichen Interview" zu rechnen. Deshalb sind hier mehrere „Nachfassaktionen“ einzuplanen.

Die Stichprobengröße der Befragten hängt zum einen von der Größenordnung der zu untersuchenden Population ab und zum anderen vom Differenzierungsgrad der Ergebnisse. Will man nur repräsentative Ergebnisse für den gesamten Landkreis oder größere Planungs- bzw. Versorgungsregionen erreichen, genügt eine sog. 5%-Stichprobe. Will man repräsentative Ergebnisse auf Gemeindeebene erreichen, muss die Stichprobengröße erheblich erhöht werden. Dies hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Kosten der Befragung.

Die Durchführung einer Seniorenbefragung und damit die Betroffenenbeteiligung der älteren Menschen erhöht die Akzeptanz bei der Bevölkerung und ist deshalb bei der Erstellung eines Seniorenhilfeplanes bzw. eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes zu empfehlen.

Baustein 14:  Entwicklung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes

Eine Konzeptionsentwicklung für den Bereich der Seniorenhilfe ist als kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Die Entwicklung von handlungsleitenden Konzepten kann in jeder Phase der Planung ansetzen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist ein detaillierter und umfassender Überblick über die derzeitige Versorgungslandschaft im gesamten Bereich der Seniorenhilfe. Für die Konzeptionsentwicklung ist es deshalb notwendig, die wichtigsten ExpertInnen aus dem Bereich der Seniorenhilfe in der zu beplanenden Region in den Prozess der Seniorenhilfeplanung einzubinden. Die Einbeziehung beschränkt sich – im Gegensatz zur Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG – nicht auf die Pflegeeinrichtungen, sondern gehen weit darüber hinaus. Die LeiterInnen von stationären und ambulanten Einrichtungen sind zwar kompetente Ansprechpartner, wenn es um eine tiefergehende Analyse der Versorgungsstruktur geht, darüber hinaus müssen jedoch auch andere Experten in den Prozess der Konzeptionsentwicklung eingebunden werden, wie z.B.

- Vertretern der Träger ambulanter Diensten sowie stationärer Einrichtungen

- Vertretern der Kommunen (Bürgermeister, Seniorenbeauftragter, Seniorenbeirat etc.)

- Mitarbeitern der Kranken- und Pflegekassen

- Mitarbeitern des Krankenhaussozialdienstes und ähnlicher Dienste

Aus diesem Pool von kompetenten AnsprechpartnerInnen ist nach Abschluss der ersten Planungsphase ein Gremium zu bilden, in dem die Zwischenergebnisse vorgestellt und diskutiert werden. Das Gremium sollte mehrmals tagen. Ziel dieser Gremienarbeit ist es, aus den Ergebnissen ein möglichst von allen getragenes Konzept zur Versorgung und Betreuung der älteren MitbürgerInnen zu entwickeln. Das Konzept wird anschließend zu einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst und in den Endbericht eingearbeitet.

Ein qualifizierter Seniorenhilfeplan sollte eine Gesamtkonzeption für alle wesentlichen Bereiche der Seniorenhilfe enthalten. Diese Konzeption sollte auf der Grundlage der ermittelten Daten erarbeitet werden, damit das Konzept eine möglichst breit abgesicherte Basis hat. Nur so kann ein Seniorenhilfeplan bzw. ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept tatsächlich zur Weiterentwicklung der Seniorenhilfe in einer Region beitragen. Die folgende Abbildung zeigt eine Zusammenfassung des dargestellten Konzepts.

4.  Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung

Einige Landkreise und kreisfreie Städte haben bereits Planstellen für die Seniorenhilfeplanung geschaffen. Hier geht es also primär darum, das angestellte Personal zu beraten und in einzelnen Bereichen zu unterstützen.

Unser Forschungsverbund hat die Möglichkeit, die notwendige Beratung und Unterstützung kompetent zu leisten, da wir auf wissenschaftliches Fachpersonal zurückgreifen können, die hauptberuflich bei einer kommunalen Verwaltung im Bereich der Sozialplanung angestellt waren. Diese Fachkräfte verfügen daher nicht nur über das zur fundierten Seniorenhilfeplanung notwendige sozialwissenschaftliche „Know-how“, sondern auch über wichtige praktische Erfahrungen aus dem Bereich der kommunalen Seniorenhilfe.

Wenn Sie sich für das Unterstützungskonzept entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, die nötigen fachlichen Kompetenzen und technischen Ressourcen bei Bedarf abzurufen. Dies bedeutet für Sie ein hohes Maß an Flexibilität und gewährleistet, dass die Federführung der Planung vor Ort verbleibt. Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Nach Ableistung der festgelegten Leistungen, wird dem Auftraggeber eine detaillierte Stundenabrechnung vorgelegt.